§ 2 der Satzung: Zweck des Vereins ist

  • .1.1 Hundehaltern aller Rassen die Möglichkeit zu bieten, unter Anleitung eines Übungs¬leiters und Benützung der Einrichtungen des Vereins, ihre Hunde entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu Schutz-, Begleit-, Wach- oder Fährtenhunden auszubilden, oder sich mit ihren Hunden am Freizeit- und Turnierhundesport zu beteiligen.
  • .2.1 Abhalten von Wettkämpfen, Werbevorführungen und Prüfungen in den einzelnen Ausbildungszweigen.
    .2.2 Der Verein kann hierzu Geld- und Ehrenpreise aussetzen.
    .2.3 Die Leistungsbewerter zu Prüfungen stellt der swhv.
  • .3.1 Regelmäßig Versammlungen durchzuführen, bei denen Verwaltungs- und Ausbildungsfragen besprochen und Erfahrungen auf diesen Gebieten ausgetauscht werden.
    .3.2 Auch in Fragen der Hundehaltung fühlt sich der Verein als der berufene Berater aller Hundehalter seines Einzuggebietes.
  • .4.1 Erziehen der Mitglieder zu Tierliebe und Tierschutz.
  • .5.1 Der Verein ist für alle Bevölkerungsschichten offen.
    .5.2 Ein besonderes Anliegen ist ihm, Jugendliche für den Hundesport zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit zu einer sinnvollen Gestaltung ihrer Freizeit zu bieten